Bekomme ich den Venenwalker auch auf Rezept verschrieben?

Ja, der Arzt kann den VenenWalker PRO auch verschreiben. In der Regel muss der Patient nichts dazu bezahlen.

Wie oft und wie lange darf ich den VenenWalker täglich anwenden?

Mehrmalige Anwendung täglich ist kein Problem. Die empfohlene Anwendungsdauer beträgt 20 Minuten.

Kann ich den VenenWalker auch bei geschwollenen Beinen aufgrund von Diabetes mellitus anwenden?

Der VenenWalker ist im Gegensatz zur elastischen Kompression (elastische Verbände und Kompressionsstrümpfe) auch bei arteriellen Erkrankungen und Zuckerkranken anwendbar. Die elastischen Kompressionsmethoden können die arterielle Zufuhr zu stark einschränken. Bei Diabetes mellitus ist aufgrund der Sensibilitätsstörungen die Gefahr von unbemerkten Einschnürungen gegeben. Beim VenenWalker wechseln sich Phasen mit und ohne Kompression ab, so dass die arterielle Durchblutung gewährleistet ist.

Kann ich den VenenWalker nur liegend anwenden?

Nein, obwohl die liegende Position natürlich die optimale ist, da das Blut dann am besten in Richtung Herz ablaufen kann. Falls aber keine Möglichkeit besteht (z.B. auf Reisen) den VenenWalker liegend anzuwenden, kann man dies auch im Sitzen tun, solange die Beine dabei nicht zu stark im Knie gebeugt werden.

Wie sind die Maße der VenenWalker Manschetten?

Bein-Manschetten VenenWalker PRO

Die VenenWalker PRO Beinmanschetten sind erhältlich in den Größen 'Standard' und 'Kurz'

Standard: Länge: 85cm inkl. Ferse, Oberschenkelumfang: max. 72cm Fussumfang: 42cm.

Kurz: Länge 70cm inkl. Ferse Oberschenkel- und Fussumfang s. Standard.

Beinerweiterungen VenenWalker PRO

Die Beinerweiterungen sind passend für die 'Standard' oder 'Kurz' Manschetten erhältlich und vergrößern den Oberschenkelumfang um ca. 10cm.

Armmanschetten VenenWalker PRO

Länge: 69cm von Hand bis Schulter Umfang: 50cm an der Hand, 66cm an der Schulter

Beinmanschetten VenenWalker Basic

Länge: 41cm inkl. Ferse Unterschenkelumfang: 50cm

Beinerweiterung VenenWalker Basic

Die Beinerweiterung vergrößert den Unterschenkelumfang um ca. 5cm.

Wie können die Manschetten gereinigt werden?

Mit herkömmlichen, handelsüblichen Reinigungsmitteln. Scharfe Reinigungsmittel sollten vermieden werden. Die Reinigungshinweise befinden sich innen in den Manschetten.

Sind Mehrkammergeräte durch die zum Herzen gerichtete „Streichbewegung“ der Luft wirkungsvoller als Einkammersysteme?

Der Grund, warum Mehrkammergeräte entwickelt wurden, ist die Vorstellung, dass

  1. der Blutstrom aus den Beinen dadurch entsteht, dass man verschiedene Abschnitte des Beines von unten nach oben auspresst und
  2. durch die gleitende Füllung der Manschetten von unten nach oben ein Oberflächen-Lymphtransport entsteht.

Warum ist der VenenWalker im Gegensatz zu anderen Geräten so preiswert?

Der VenenWalker wurde komplett neu als Seriengerät entwickelt und nicht aus käuflichen Teilen zusammengesetzt. Er wird unter Aufsicht des deutschen TÜV in China in einer ISO 13485 zertifizierten Fabrik gefertigt und kann somit deutlich preiswerter sein, ohne dass seine Leistung teuren Geräten nachsteht.

Was ist eigentlich ein Medizinprodukt?

Es ist kein Medikament, kein Arznei- oder Heilmittel, kein Nahrungs-Ergänzungsmittel. Es wirkt z.B. als Pflaster oder Blutdruckmessgerät am Körper. Und z.B. als künstliches Hüftgelenk oder Herzschrittmacher im Körper. Und dass, ohne dabei wie ein Medikament in den Stoffwechsel des Menschen einzugreifen. Es geht hier um Medizinprodukte, zu den auch der VenenWalker® gehört. 

Als Medizinprodukte werden Geräte, Apparate, Instrumente und andere Gegenständen bezeichnet, die in der Medizin eingesetzt werden. 
Die große Breite der Medizinprodukte reicht vom schlichten Verbandszeug und  Pflaster bis zu komplexen HighTech-Röntgengeräten und wird in vier Risikoklassen aufgeteilt. Ausschlaggebend für die Zuordnung eines Medizinprodukts in eine dieser Risikoklassen ist zum Beispiel, ob es außen in der Nähe der Haut oder auf der Haut eingesetzt wird – oder ob es im Körper angewendet wird. Fragen zur Zuordnung der Risikoklasse sind auch, wie lange das Medizinprodukt am oder im Körper bleibt oder ob es mit Strom betrieben wird.



Die niedrigste Risikoklasse ist natürlich die Klasse I, in die zum Beispiel Pflaster, Verbandmaterial oder Rollstühle eingestuft werden. Der Gesetzgeber sieht unter anderem Kontaktlinsen und Zahnkronen als Medizinprodukte mit mittlerem Risikopotential an und stuft sie in die Klasse IIa ein. Hohes Risikopotential wird in der Klasse IIb versammelt, hier finden sich z.B. Dialyse- und Röntgengeräte. Externe Herzschrittmacher, Herz-Lungen-Maschinen, Hüftprothesen Brustimplantate – in die Klasse III werden alle Medizinprodukte mit sehr hohem Risikopotential eingestuft, die z.B. direkt am Herzen oder Gehirn angewandt werden.

Um überhaupt verkaufbar zu werden und in den Handel zu gelangen, muss das neue Medizinprodukt erst einmal ein Verfahren zur Konformitätsbewertung durchmachen. Dieser Vorgang ist mit einer Zulassung vergleichbar und fordert vom Hersteller den Nachweis, dass sein Medizinprodukt sicher ist. Der Hersteller muss weiter nachweisen, dass die technischen und medizinischen Leistungen so erbracht werden, wie in der Leistungsbeschreibung formuliert wurde. Eine klinische Prüfung als ein Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens wird unter bestimmten Umständen erforderlich. Klinische Daten zum neuen Medizinprodukt werden dann gesammelt und ausgewertet, wenn die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts nicht vollständig auf andere Art nachgewiesen werden kann. Das kann z.B. geschehen durch bereits vorhandene klinische Daten gleichartiger Medizinprodukte. Falls aber eine klinische Prüfung unumgänglich ist und durchgeführt werden soll, muss der Hersteller erst die Zustimmung einer Ethikkommission und die Genehmigung der zuständigen Bundesoberbehörde einholen.